Für diese Aufgaben ist die Kfz-Zulassungsstelle in Neuss zuständig
Das Straßenverkehrsamt (StVA) in Neuss, auch unter dem Namen Zulassungsbehörde bekannt, ist für unterschiedliche Dienstleistungen zuständig. Allen voran handelt es sich dabei um die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, die Freigabe von Autokennzeichen und Nummernschildern, diverse Eintragungen und Änderungen und die Ausstellung von Kfz-Papieren. Voraussetzung für sämtliche Anträge bei der Straßenverkehrsamt ist ein Hauptwohnsitz in Neuss. Auch Freiberufler, Gewerbetreibende oder Unternehmer sind davon nicht ausgenommen. Weitere Zuständigkeitsbereiche der Kfz-Zulassungsstelle sind:
- » Verlust von Nummernschildern
- » Erteilung einer Fahrerlaubnis
- » Ausstellung eines internationalen Führerscheins
- » Ausstellung von Ersatzdokumenten
- » Außerbetriebnahme von Fahrzeugen
Welche Dokumente für die Kfz Zulassung benötigt werden
Welche Dokumente und Papiere im Rahmen eines Termins bei dem Straßenverkehrsamt (StVA) benötigt werden, ist abhängig von dem speziellen Antrag, den Sie vor Ort stellen möchten. Wenn Sie ein Auto zulassen möchten, dann benötigen Sie für das Verkehrsamt in erster Linie Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, Ihre eVB-Nummer und die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer. Selbes gilt in diesem Fall auch für Motorrad Zulassungen. Wie eingangs schon erwähnt wurde, muss sich für sämtliche Anträge bei der Zulassungsstelle Ihr Hauptwohnsitz in Stadt Neuss befinden. Besondere Bedingungen gelten für den Fall, wenn Sie ein importiertes Auto anmelden (zulassen) möchten. Hier müssen Sie zusätzlich noch den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung mitbringen.
In gewissen Fällen kann es dazu kommen, dass der Halter des Fahrzeugs einen Termin nicht selbst wahrnehmen kann. In diesem Fall muss der Halter eine Vollmacht ausstellen. Zudem muss bei Kfz-Zulassungen für Firmen oder juristischen Personen darauf geachtet werden, dass eine Gewerbeanmeldung und ein Handelsregisterauszug vorliegen.
Wie man ein Auto ummelden kann in Neuss
Das Ummelden oder Umschreiben eines Autos innerhalb von Stadt Neuss kann zum Beispiel dann notwendig sein, wenn Sie kürzlich umgezogen sind oder ein Halterwechsel stattgefunden hat. Wer sein Auto umschreiben möchte in die Zulassungsbehörde, muss dieselben Dokumente vorlegen, wie auch bei einer Kfz-Zulassung. Folgende Dokumente und Nachweise benötigen Sie dafür:
- » Personalausweis
- » Zulassungsbescheinigung I und II
- » Nachweis der Hauptuntersuchung
- » eVB-Nummer
- » Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Stellt die Kfz Stelle auch Ersatz für die Zulassungsbescheinigung aus?
Ja, im Falle eines Verlusts der Zulassungsbescheinigung, kann bei der Kfz Stelle in Stadt Neuss auch Ersatz beantragt werden. Bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Situationen.
- » Situation 1: Zulassungsbescheinigung wurde verloren
- » Situation 2: Zulassungsbescheinigung wurde unrechtmäßig entwendet (Diebstahl)
In beiden Situationen benötigen Sie für einen Antrag Ihren Personalausweis, eine Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und eine eidesstattliche Versicherung. Abhängig davon, ob Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung ersetzen lassen möchten oder nur einen Teil, müssen Sie gegebenenfalls den noch vorhandenen Teil mit zu dem Termin bringen. Wichtig für den Fall eines Diebstahls ist darüber hinaus, dass dieser im Vorfeld der Polizei gemeldet wird und dort zur Anzeige gebracht wird. Einen entsprechenden Nachweis über die Anzeige müssen Sie dann mit zu dem Termin bringen.
Termine, Kontakt, Öffnungszeiten der Zulassungsstelle
Einen Termin können Sie bei dem Straßenverkehrsamt (StVA) per Telefon oder E-Mail beantragen oder indem Sie auf das Online-Formular zurückgreifen. Denn seit geraumer Zeit lässt sich bei der Zulassungsbehörde auch online ein Termin vereinbaren, indem man auf der offiziellen Homepage der Stadt Neuss das dafür zuständige Online-Formular nutzt.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle:
- » Montag: 08:00 – 15:30 Uhr
- » Dienstag: 08:00 – 15:30 Uhr
- » Mittwoch: 08:00 – 15:30 Uhr
- » Donnerstag: 08:00 – 18:00 Uhr
- » Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
- » Samstag: Geschlossen
- » Sonntag: Geschlossen
Telefonnummer: 02131 / 928-909-0