Wie jedes Fahrzeug braucht auch ein Leichtkraftrad ein Kennzeichen, wenn es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll. Das amtliche Kennzeichen für das Leichtkraftrad lässt das Fahrzeug einem Halter zuordenbar werden. Hier bestellen Sie Ihr neues Nummernschild für das Leichtkraftrad in der gewünschten Kennzeichengröße. Schnell und einfach, als Wunschkennzeichen nach dem Reservieren und am nächsten Werktag geliefert!
Ein Leichtkraftrad ist ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm bis höchstens 125 ccm (125er) und einer Leistung von maximal 11 kW/15 PS. Das Verhältnis von Gewicht zu Leistung darf 0,1 kW je kg nicht überschreiten. Um ein Leichtkraftrad zu fahren, brauchen Sie einen Führerschein der Klasse A1, den Sie ab 16 Jahren machen können. Wenn Sie schon einen Führerschein der Klasse B haben, können Sie mit einer Zusatzausbildung auch ein 125er Leichtkraftrad fahren.
Das Kennzeichen für ein Leichtkraftrad ist ein zweizeiliges, verkleinertes Nummernschild, das an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht wird. Es besteht aus einer Ortskennung mit einem bis drei Buchstaben in der oberen Zeile und einer individuellen Buchstaben-Zahlen-Kombination in der unteren Zeile. In der linken oberen Ecke befindet sich das Euro-Symbol mit der Länderkennung.
Das Kennzeichen für ein Leichtkraftrad darf maximal 255 mm breit und 130 mm hoch sein. Diese Größe ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 festgelegt. Es gibt auch eine kleinere Variante mit einer Breite von 240 mm und einer Höhe von 130 mm, die heute als kleinstes Kennzeichen gilt. Diese Größe können Sie bei uns ebenfalls bestellen.
Ja, Sie können ein Wunschkennzeichen für Ihr Leichtkraftrad wählen, wenn es bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle noch verfügbar ist. Dazu müssen Sie es vorher online oder telefonisch reservieren und eine Gebühr bezahlen. Nach der Reservierung können Sie Ihr Wunschkennzeichen bei uns bestellen und prägen lassen.
Um Ihr Leichtkraftrad-Kennzeichen bei uns zu bestellen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Nachdem Sie Ihr Kennzeichen erhalten haben, können Sie Ihr Leichtkraftrad bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre eVB-Nummer und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder das Certificate of Conformity (COC) Ihres Fahrzeugs.