Die Kfz-Zulassungsstelle in Altötting
Wer im Kreis Altötting ein Fahrzeug abmelden, anmelden (zulassen) oder ummelden möchte, muss sich an das Straßenverkehrsamt (StVA) wenden. Die Zulassungsbehörde übernimmt außerdem die Ausstellung von Sonderkennzeichen und Sonderparkerlaubnissen. Des Weiteren werden zulässige bauliche und technische Veränderungen vom StVA in den Fahrzeugschein eingetragen. Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in die Aufgaben des Verkehrsamts.
Kfz-Zulassung
Die Kfz-Stelle im Landkreis Altötting kümmert sich um die Zulassung von verkehrstauglichen Fahrzeugen und gibt dafür Kennzeichen und Feinstaubplaketten aus. Außerdem kann man sich für Oldtimer und Youngtimer rote H-Kennzeichen abholen. Bei Änderungen am Fahrzeug oder bei der Wiederzulassung älterer Fahrzeuge müssen eine TÜV-Bescheinigung und ein technisches Gutachten vorgelegt werden. Beim Straßenverkehrsamt (StVA) können Sie außerdem Fahrzeuge umschreiben lassen oder sie bei Verschrottung oder Verkauf abmelden. Über die Website der Zulassungsbehörde erhalten Sie alle Informationen über Öffnungszeiten und benötigte Dokumente für Ummeldungen, Anmeldungen und Abmeldungen. Mit der Zulassungsstelle können Sie jederzeit einen Termin telefonisch oder online vereinbaren, um Wartezeiten zu sparen. Hier die Leistungen der Kfz-Stelle auf einen Blick:
- » Auto auf andere Personen ummelden
- » Abmeldung von Fahrzeugen
- » Auto und Motorrad Zulassung
- » Sonderkennzeichen
- » Sonderparkerlaubnissen
- » Eintragungen von Umbauten in den Fahrzeugschein
Tuning und Umbauten in den Fahrzeugschein eintragen
Wer bauliche und technische Veränderungen am Fahrzeug vornimmt, muss diese vom TÜV oder von der Dekra abnehmen lassen. Es wird überprüft, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und den Vorschriften entspricht. TÜV-Bescheinigung und Gutachten sind dann der zuständigen Verkehrsamt vorzulegen, um die Änderungen in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen.
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle
Von Montag bis Mittwoch ist das Straßenverkehrsamt (StVA) von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Am Donnerstag steht der Service von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung. Freitags hat die Behörde von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Termine können telefonisch oder online vereinbart werden.